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Führerscheinantrag

Unterlagen für den Führerschein-Antrag

Für alle Führerscheinanträge gilt, sie müssen bei der Behörde am Wohnort eingereicht werden.
Für alle Fahrschüler, die in Neuss und Grevenbroich gemeldet sind, können wir dies gerne übernehmen.

Anträge auf eine Umschreibung (eines ausländischen Führerscheins) oder auf Neuerteilung des Führerscheins (z. B. nach Entzug) müssen vom Antragsteller selbst beim Straßenverkehrsamt abgegeben werden.

Um beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen zu können, benötigst Du folgende Unterlagen:

    • Einverständniserklärung der Eltern (mit Ausweiskopie beidseitig)
    • 1 biometrisches Passfoto
    • Sehtest (2 Jahre gültig)
    • Erste-Hilfe-Lehrgang
    • Kopie vom Personalausweis
    • Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)

    Vordruck: Einverständniserklärung (nicht für B17!)
    • 1 biometrisches Passfoto
    • Sehtest (2 Jahre gültig)
    • Erste-Hilfe-Lehrgang
    • Kopie vom Personalausweis
    • Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
    • 1 biometrisches Passfoto
    • Sehtest (2 Jahre gültig)
    • Erste-Hilfe-Lehrgang
    • Kopie vom Personalausweis
    • Kopie vom Führerschein (nur, wenn vorhanden)
    Und zusätzlich:

    1. Antrag + Einverständnis der Eltern:

    Formular
    -mit Ausweiskopie (beidseitig)
    -Nachweis bei alleinigem Sorgerecht

    2. Daten der Begleitpersonen:

    Formular
    - Anzahl der Begleiter ist unbegrenzt
    - Kopie von Ausweis und Führerschein (beidseitig)
    Voraussetzungen für die Begleiter sind:
    • Mindestalter 30 Jahre
    • Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
    • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
    • 1 biometrisches Passfoto
    • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
    • allgemeinärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
    • Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht bei vorhandenem Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1 oder D1E)
    • Kopie vom Personalausweis
    • Kopie vom Führerschein

Bei einer Umschreibung eines ausländischen Führerscheines:

-Unterlagen wie bei der Beantragung einer Ersterteilung des jeweiligen deutschen Führerscheins (siehe oben)
-zusätzlich: beglaubigte Übersetzung des ausländischen Führerscheines
Informationen und Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes findest Du hier:
Straßenverkehrsamt, Rhein-Kreis Neuss

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