Klasse B197
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Was darf ich fahren
…stressfreie Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, ABER dank der Schlüsselzahl 197 die Berechtigung auch Schaltwagen zu fahren…PKW und kleine LKW bis 3.500 kg zGM (zulässige Gesamtmasse) – mit Automatik- und Schaltgetriebe bis 8 Sitzplätze außer dem Führersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zGM Anhänger über 750 kg zGM nur, wenn die zGM der Fahrzeugkombination unter 3.500 kg bleibt. Die Anzahl der Achsen ist nicht begrenzt.
Mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 197 im Führerschein können auch Schaltwagen gefahren werden.
Und im Ausland?! Diese Berechtigung gilt überall, wo der EU-Führerschein anerkannt ist.
Für BF 17 gilt, man kann auch das Begleitete Fahren mit der Schlüsselzahl B197 machen. Hier gilt ebenfalls: bis zum 18. Geburtstag muss immer einer der Begleiter, die in der Prüfbescheinigung eingetragen sind, mitfahren. Das Modell „Begleitetes Fahren“ ist nur national gültig, d. h. im Ausland darf man erst ab 18 mit dem Kartenführerschein fahren.
Eingeschlossene Führerscheinklassen: L und AM Für BF 17 gilt: Klasse L und AM auch ohne Begleiter.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 JahreMindestalter 17 Jahre bei BF 17 (Ausbildungsbeginn ab 16 ½ Jahren)
kein Vorbesitz vorgeschrieben
Unterlagen zum Führerscheinantrag
Ausbildung (hier klicken)
Theorie
Theoretischer UnterrichtUnsere großen, freundlichen, z. T. klimatisierten Räume mit modernen Lehrmitteln und unsere kompetenten, motivierten Fahrlehrer sorgen für einen kurzweiligen und entspannten Unterricht.
Für die Klasse B197 benötigst Du:
ohne Vorbesitz:
12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse B
mit Vorbesitz:
6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden à 90 Minuten Klasse B
Die Doppelstunden umfassen abgeschlossene Themengruppen, so dass Du jederzeit einsteigen kannst.
Die Zeiten findest Du hier: Standorte
Darüber hinaus bereitest Du dich mit dem entsprechenden Lehrmaterial auf die Fragen der Theorieprüfung vor. Wir beraten Dich gerne persönlich bei der Auswahl des geeigneten Lehrmaterials für Deine Bedürfnisse.
Fahren
Die Führerscheinausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt. Innerhalb der Ausbildung erfolgt eine Fahrerschulung mit mind. 10 x 45 Minuten auf einem Schaltwagen und einer abschließenden 15- minütigen Testfahrt, die bestätigt, dass Du in der Lage bist ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.Praktischer Unterricht
Ausbildung, die Spaß macht – transparent und effektiv.
Um dies zu garantieren, nutzen wir diverse Mittel, die der Qualitätssicherung dienen. Dazu gehört beispielsweise die Ausbildungsdiagrammkarte nach Curricularem Leitfaden oder unsere eigene Ausbildungspyramide, nach der Du z. B. lernst, Dich selbst auf einer Skala von 0 bis 100% selbst einzuschätzen.
Die Grundlage bildet eine ausreichende Grundausbildung, inklusive der Grundfahraufgaben:
1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
2. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
3. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
4. Umkehren
5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Dann folgen die "besonderen Ausbildungsfahrten", die sogenannten Sonderfahrten.
Für die Klasse B sind dies: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x 45 Minuten Fahrt im Dunkeln bzw. Dämmerung
Um die Ausbildungszeit zu verkürzen, bzw. effektiv zu nutzen, empfehlen wir Dir zwei sehr hilfreiche Werkzeuge:
der SIM DRIVE Fahrsimulator als Einstieg - optimale Vorbereitung auf den Realverkehr: entspannt, sicher, motivierend!
die Prüfungssimulation als Abschluss – Aufdecken letzter Defizite, mit Selbstvertrauen in die Prüfung!
Prüfungen (hier klicken)
Theorie
Theoretische PrüfungFür die theoretische Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. frühester Zeitpunkt ist 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
2. der Führerscheinantrag muss genehmigt sein (dieser ist 1 Jahr gültig)
3. alle Theoriestunden sind absolviert
4. Du hast die Vorprüfung in der Fahrschule bestanden
Wenn alles erfüllt ist, übermitteln wir dem TÜV Deine Ausbildungsbescheinigung. Bitte überweise rechtzeitig (ca. 2 Wochen vor Deiner Theorieprüfung) die Prüfungsgebühr an den TÜV. Bei der Prüfung Deinen Personalausweis nicht vergessen!
Du kannst die Prüfung beim TÜV in Grevenbroich und Neuss ablegen.
Die Prüfungszeiten beim TÜV findest Du hier
Sprachen für die Theorieprüfung:
Deutsch, Englisch, Polnisch, Kroatisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch, Griechisch, Rumänisch, Türkisch, Italienisch, Russisch und Hocharabisch.
Übrigens – die theoretische Prüfung kann bei Nichtbestehen nach 2 Wochen wiederholt werden. Die bestandene Prüfung ist genau 1 Jahr gültig.
Fahrprüfung
Die praktische FahrprüfungDie Fahrprüfung wird nach Absprache mit Deinem Fahrlehrer 3 Wochen im Voraus beim TÜV bestellt.
Für die Zulassung zur Fahrprüfung benötigst Du folgende Voraussetzungen:
1. frühester Zeitpunkt ist 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
2. die bestandene Theorieprüfung (nicht älter als 1 Jahr)
3. die vorgeschriebene Ausbildung muss bescheinigt sein (inklusive Testfahrt)
4. ein gültiges Ausweisdokument
5. falls Du eine Brille benötigst, bringe diese bitte auch zur Prüfung mit
Die Fahrprüfung dauert 55 Minuten und beginnt immer beim TÜV. Um Stress und Nervosität so gering wie möglich zu halten, bist Du bei uns mit Deinem Fahrlehrer und mit dem Prüfer allein im Auto – es ist kein anderer Prüfling dabei.
Falls die Prüfung trotz aller Vorbereitung doch einmal daneben geht, beträgt die Wiederholungsfrist 2 Wochen.