Klasse BE / BE 17
Allgemein (hier klicken)
Was darf ich fahren
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
Für BE 17 gilt: bis zum 18. Geburtstag muss immer einer der Begleiter, die in der Prüfbescheinigung eingetragen sind, mitfahren. Das Modell „Begleitetes Fahren“ ist nur national gültig, d. h. im Ausland darf man erst ab 18 mit dem Kartenführerschein fahren.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 JahreMindestalter 17 Jahre bei BF 17 (Ausbildungsbeginn ab 16 ½ Jahren)
kein Vorbesitz vorgeschrieben
Unterlagen zum Führerscheinantrag
Ausbildung (hier klicken)
Theorie
Theoretischer UnterrichtFür den Anhänger-Führerschein Klasse BE ist kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben. Wenn Du aber Interesse daran hast, bist Du herzlich willkommen (kostenfrei).
Die Zeiten findest Du hier: Standorte
Fahren
Praktischer UnterrichtAusbildung, die Spaß macht – transparent und effektiv.
Um dies zu garantieren, nutzen wir diverse Mittel, die der Qualitätssicherung dienen. Dazu gehört beispielsweise die Ausbildungsdiagrammkarte nach Curricularem Leitfaden oder unsere eigene Ausbildungspyramide, nach der Du z. B. lernst, Dich selbst auf einer Skala von 0 bis 100% selbst einzuschätzen.
Die Grundlage bildet eine ausreichende Grundausbildung, inklusive der Grundfahraufgabe: „Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links“ sowie das richtige „Verbinden und Trennen“
Dann folgen die `besonderen Ausbildungsfahrten´, die sogenannten Sonderfahrten.
Für die Klasse BE sind dies: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt
1 x 45 Minuten Autobahnfahrt
1 x 45 Minuten Fahrt im Dunkeln bzw. Dämmerung
Prüfungen (hier klicken)
Theorie
Theoretische PrüfungFür die Klasse BE ist keine theoretische Prüfung vorgesehen
Fahrprüfung
Die praktische FahrprüfungDie Fahrprüfung wird nach Absprache mit Deinem Fahrlehrer 3 Wochen im Voraus beim TÜV bestellt.
Für die Zulassung zur Fahrprüfung benötigst Du folgende Voraussetzungen:
- frühester Zeitpunkt ist 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- der Führerscheinantrag muss genehmigt sein (dieser ist 1 Jahr gültig)
- die vorgeschriebene Ausbildung muss bescheinigt sein
- ein gültiges Ausweisdokument
- falls Du eine Brille benötigst, bringe diese bitte auch zur Prüfung mit
Um Stress und Nervosität so gering wie möglich zu halten, bist Du bei uns mit Deinem Fahrlehrer und mit dem Prüfer allein im Auto – es ist kein anderer Prüfling dabei.
Falls die Prüfung trotz aller Vorbereitung doch einmal daneben geht, beträgt die Wiederholungsfrist 2 Wochen.